Identifizierung von Erben am anderen Ende der Welt

Viele der heutigen Erbschaftsfragen haben ihren Ursprung in den Auswanderungswellen aus Europa, insbesondere im 19 und 20. Ein Beispiel dafür ist ausgewanderte Geschwister im Falle einer älteren Person, die ohne Nachkommen verstorben ist. Nicht selten muss man über Kontinente hinweg suchen, um entfernte Verwandte zu finden, die erbberechtigt sind. Die Arbeit des Erbenermittlers wird durch die Grenzveränderungen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg beeinflusst. In den meisten Fällen, richtet sich die Suche nach einem Erben nach dem Erbrecht am letzten bekannten Wohnort des Verstorbenen. Ausländer hingegen können in ihrem Testament festlegen, dass ihr Erbe dem Recht ihres Heimatlandes unterliegt.

Die Schweiz: Rechtliche Verfahren für den Erhalt einer Erbschaft

Artikel 555 des Zivilgesetzbuches regelt die Frage der nicht ermittelten Erbermittlung Schweiz. Wenn die Erben entweder ganz oder teilweise unbekannt sind, wird ein öffentlicher Aufruf durchgeführt. Wenn innerhalb eines Jahres keine Erben ermittelt werden können, fällt der Nachlass an den Kanton oder die Gemeinde, in der der Verstorbene gewohnt ist. Findet sich innerhalb von zehn Jahren nach dem Ereignis ein Erbe, kann die Gemeinde oder der Staat schadenersatzpflichtig werden. Wenn es darum geht, zu bestimmen, wer in der Schweiz was bekommt, kümmert sich das Erbschaftsamt um den Papierkram. Wird ein Erbe vom Erbschaftsamt beauftragt, erhält er einen Stundensatz. Wird ein privater Auftrag erteilt, erhält er einen prozentualen Anteil an dem Geld, das er findet. In der Schweiz endet die Erbfolge mit den Großeltern, anders als in Deutschland. Dies entlastet den Ermittler.

Die Rechtslage in Deutschland

Nach dem Gesetz ist das Nachlassgericht oder ein von ihm bestellter persönlicher Vertreter verpflichtet, Nachforschungen anzufertigen. In Bayern sind die Nachlassgerichte für die Auswahl der Erben zuständig, wenn der Nachlass größer ist als die Kosten der Bestattung. Gewerbliche Erbenermittler dürfen sich zunächst nicht in die Nachlasspflegschaft einschalten, um Erben dritter Ordnung zu ermitteln. Eine Erbensuche kann erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn der Nachlasspfleger alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, einschließlich der Durchführung der Suche selbst. Erbenermittlungsgesellschaften gibt es allerdings schon seit 1849 und sind damit älter als das BGB (seit 1900). Nach erfolgreicher Erbensuche wird die Erbfolge gegenüber dem Nachlassgericht nachgewiesen, und die Erben können einen Erbschein beantragen. Der gesamte Nachlass geht in der Regel an den Fiskus, wenn keine legitimen Erben gefunden werden können (Landeserbrecht). Sind lediglich Geldvermögen und allenfalls einige kleine Sachwerte vorhanden, die dem Nachlass zugerechnet werden können, so werden diese zunächst beim Gericht hinterlegt (z. B. Schmuck).
Eine öffentliche Vorladung kann ergehen, wenn der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins die Erbfolge nicht hinreichend belegt. Un Erbschein kann ohne Angabe der Erbrechte der Erben erteilt werden, wenn diese bisher unbekannten Personen ihre Erbrechte nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Veröffentlichung beim Nachlassgericht anmelden. Ist das Erbe der Gemeinschaft zugefallen, so haben die ermittelten Erben 30 Jahre Zeit, um einen Auszahlungsantrag zu stellen. Um ausgezahlt zu werden, muss ein gewerblicher Erbschaftsvermittler eine Einigung mit dem vorgesehenen Erben erzielen. In vielen Fällen wäre ein Erbe nicht in der Lage, die Identität des Verstorbenen ohne die Hilfe eines gewerblichen Erbschaftsermittlers festzustellen, weshalb sie eine solche Vereinbarung treffen. Wenn ein potenzieller Erbe in der Lage ist, den Verstorbenen ausfindig zu machen, ist er möglicherweise eher bereit, eine Abfindungsvereinbarung zu treffen, aber der Anteil des Erben am Nachlass wird dadurch erheblich verringert.